Wunschleistungen
...weil Ihr Arzt mehr kann, als die Kassen heute bezahlen.
Wunschleistungen sind ärztliche Leistungen, welche die gesetzlichen Kassen nicht übernehmen.
Wir beraten Sie gerne. Sie entscheiden.
In der Schwangerenbetreuung
- FMF (u.a. Messung der Nackentransparenz) – First Trimester Screening zur Erkennung des Risikos für eine Chromosomenstörung
- Farbdoppler ab der 24. SSW zur Erkennung einer Störung der Plazenta und/oder der kindlichen Entwicklung
- Laboruntersuchungen (z.B. Bluttest auf mütterliche Abwehr gegen Infektionen wie Toxoplasmose, Ringelröteln, CMV etc.)
- Blutzuckerbelastungstest
Verhütung und Langzeit-Sicherheit
- Vaginaler Ultraschall,
um Veränderungen zu entdecken, die eine spätere Schwangerschaft erschweren könnten - Einlegen eines Intra-Uterinpessars (Spirale),
eine in der Regel unkomplizierte Methode mit und ohne Hormone - Einlegen eines Gestagenstäbchens,
eine relativ neue Methode zur Verhütung durch Hormonstäbchen im Oberarm - Untersuchung des Hormonspiegels,
z.B. bei Frauen in der Lebensmitte zur Abklärung, ob sie noch schwanger werden können
Krebsvorsorge
- Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung zur besseren Beurteilung des inneren Genitale (vaginaler Ultraschall)
- Brust-Ultraschall
- Verbesserter Vorsorgeabstrich (sog. Thin Prep oder Dünnschichtzytologie)
- Virus-Abstrich (HPV) (Virusnachweis am Muttermund oder in der Scheide)
- Immunologischer Stuhltest (Darmkrebsvorsorge durch verbesserten Nachweis von Blut im Stuhl)